Konformitätserklärung - welche Angaben sind verpflichtend?

Konformitätserklärung – welche Angaben sind verpflichtend?

Die europäische Rahmenverordnung EG 1935/2004, die für alle Materialien mit Lebensmittelkontakt gilt, verlangt, dass wir als Lieferant von Lebensmitteltransportbändern eine Konformitätserklärung für unsere Kunden bereithalten, um zu bestätigen, dass unsere Lebensmitteltransportbänder den geltenden europäischen Bestimmungen entsprechen. Da eine Konformitätserklärung viele Daten enthält, kann es schwierig sein herauszufinden, welche Informationen erforderlich sind und welche nicht. In diesem Blog erläutere ich, welche Angaben in einer Konformitätserklärung enthalten sein müssen.

Die Anforderungen

  • Name und Anschrift des Herstellers
  • Produktbezeichung (Artikel-, Chargen-, Typen- oder Seriennummer)
  • Datum der Erklärung
  • Bestätigung der Einhaltung von (EG) Nr. 1935/2004
  • Hinreichende Informationen über Migrationsbeschränkungen/Spezifizierungen der Substanzen
  • Hinreichende Informationen über Substanzen mit Beschränkungen für Lebensmittelzusätze
  • Angaben zur Verwendung des Materials (Lebensmittelarten, Temperatur, Zeit)
  • Vorhandensein von recyceltem Kunststoff (Registriernummer)

Die unten aufgeführten Informationen sind nicht Teil der Konformitätserklärung:

  • Migrationswerte
  • Enddatum der Erklärung (nicht verpflichtend)

Migrationswerte

Ich werde häufig um die Migrationswerte unserer Transportbänder gebeten. Mitunter wird angenommen, dass Unternehmen der Lebensmittelverarbeitung die Migrationswerte für Transportbänder angeben müssen, um die Normen zur Lebensmittelsicherheit (BRC, IFS, ISO 22000 und FSSC 22000) zu erfüllen. Gemäß den europäischen Bestimmungen verlangt jedoch keine der Normen zur Lebensmittelsicherheit die Angabe der Migrationswerte eines Transportbands.

Verordnung (EG) Nr. 10/2011, eine spezielle Kunststoffrichtlinie innerhalb von Verordnung (EG) Nr. 1935/2004, gibt an, dass “Dokumente” (Migrationswerte usw.) ausdrücklich für die Regulierungsbehörden vorgesehen sind. Ein Transportband muss die europäischen Bestimmungen einhalten, wofür eine Konformitätserklärung anzufertigen ist.

In letzter Zeit haben wir eine Reihe von Anfragen dazu erhalten, wie Habasit mit der neuen VERORDNUNG (EU) 2016/1416 DER KOMMISSION vom 24. August 2016 zur Änderung und Korrektur der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff für den Lebensmittelkontakt umgeht. Die Verordnung (EU) Nr. 2016/1416 ist keine neue Verordnung, sondern eine von acht Ergänzungen zu Verordnung 10/2011. Die Konformitätserklärung von Habasit für Lebensmittelkontaktmaterialien bezieht sich immer auf die letzte Aktualisierung dieser Verordnung.

In den letzten Updates erhalten die Hersteller auch die notwendige Zeit, um ihre Produkte an die neuen Anforderungen anzupassen. Ohne diese Übergangsphase würden die Produkte innerhalb von 20 Tagen nach der Veröffentlichung des Ergänzung rechtswidrig warden.

Status bei Habasit

Viele Verordnung beziehen sich auf andere, was manchmal zu Unsicherheiten führen kann. Sie können jedoch sicher sein, dass alle Habasit-Lebensmittelbänder die derzeit geltenden Bestimmungen einhalten. Ich beobachte sämtliche Änderungen genau und versorge die Habasit Mitarbeiter unverzüglich mit relevanten Informationen.

Wünschen Sie weitere Informationen? Sie können die brochure herunterladen oder mich über expert.blog@habasit.com kontaktieren.

2017 November 28  |  Posted by

Editorial Team

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