Gilt REACH für den Vertrieb und die Verwendung von Transportbändern?

Gilt REACH für den Vertrieb und die Verwendung von Transportbändern?

Unsere Gesellschaft wird immer ‘grüner’ und umweltbewusster, Beispiele sind die Mülltrennung und die Herstellung von treibstoffsparenden Autos. Die Anzahl der Verordnungen und Gesetze mit Bezug auf die Umwelt steigt somit auch. Eines der jüngeren Gesetze, an dessen Einhaltung Habasit arbeitet, ist die europäische REACH-Verordnung, die im Juni 2007 in Kraft trat.

Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien

REACH steht für Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe). Sie wurde eingeführt, um die Gefahren für Gesundheit und Umwelt im Zusammenhang mit der täglichen Nutzung von Chemikalien in der Industrie zu minimieren. Die Frage ist, inwieweit REACH auch für den Vertrieb und die Verwendung von Transportbändern gilt?

REACH ist eine europäische Verordnung, die alle Hersteller und Importeure von Chemikalien in der EU verpflichtet, die Inhaltsstoffe ihrer Produkte und Rohstoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu registrieren. Alle Hersteller von Transportbändern müssen dieses Gesetz einhalten.

Besonders besorgniserregende Stoffe

Neben der Verpflichtung zur Registrierung beinhaltet die REACH-Verordnung auch die sogenannte SVHC-Liste (Substances of Very High Concern – besonders besorgniserregende Stoffe). Diese Liste umfasst Stoffe, deren Herstellung und Verwendung einmal eine Zulassung erfordern kann. Wir haben all unsere Transportbänder und Antriebsriemen auf die Stoffe hin überprüft, die sich auf der Liste befinden. Dies war sehr aufwändig und wir mussten feststellen, dass eine Reihe von Bändern tatsächlich gelistete Stoffe enthielten. Dabei handelte es sich hauptsächlich um Produkte aus PVC und Gummi. Bereits lange vor Ablauf der Frist haben wir Alternativen für diese Stoffe gefunden, sodass unsere Produkte nicht länger unter Verwendung von Stoffen aus der SVHC-Liste hergestellt werden. Diese Überprüfung wird fortgesetzt, da zweimal jährlich neue Stoffe in die SVHC-Liste aufgenommen werden.

Transportbänder

Was geschieht jedoch mit den Transportbändern, die unter Verwendung von Stoffen aus der SVHC-Liste hergestellt und bereits gelagert oder installiert wurden? Gemäß der REACH-Verordnung gibt es keine Beschränkungen für die Verwendung eines Produktes, das einen Stoff von der SVHC-Liste enthält. Dennoch sind wir, wenn wir ein solches Produkt verkaufen, verpflichtet, dies auf einem beigefügten Dokument zu erwähnen, z.B. auf dem Packschein. Sollte das Transportband weiterverkauft werden, ist der Verkäufer seinerseits verpflichtet, seinen Kunden zu informieren.

Aber was, wenn ein SVHC-Stoff, der in einem Transportband enthalten ist, in die Liste des Anhangs XIV aufgenommen wird, d.h., die Zulassung zur Herstellung oder Verwendung erteilt werden muss? Die Beschränkung der Herstellung und Verwendung gilt nur für den SVHC-Stoff, nicht jedoch für Produkte (z.B. Transportbänder). Dies bedeutet, dass REACH keine Frist für den Verkauf von Produkten festlegt, die vor dem Ablaufdatum (Endtermin) des enthaltenen SVHC-Stoffes hergestellt wurden.

Durch Einhaltung der REACH-Verordnung leisten wir einen Beitrag für eine sauberere und umweltfreundlichere Welt. Wer kann da dagegen sein?

 

2018 Juni 26  |  Posted by

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